Eltz-Rübenach Gruppe · Wohnbereich
Für vom Vormieter übernommene Gegenstände bzw. Einbauten haftet der Vermieter nicht. Für Reparaturen bzw. Erneuerung dieser Geräte ist der Mieter selbst zuständig. Kann wegen übernommener Möblierung bzw. Einbauten die Besichtigung von Wänden, Decken bzw. Fußböden nicht erfolgen, übernimmt der Nachmieter auch die damit verbundenen Schönheitsreparaturen und Instandsetzung.
Gemäß Mietvertrag wird das Objekt übergeben in einem
Zur Einheit gehört
Rauchmelder vorhanden
Nicht zutreffendes bitte streichen. Mit der Unterschrift wird der festgehaltene Zustand anerkannt und zum Inhalt des Mietvertrages gemacht.